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AGB

  • Geltungsbereich
    Die Angebote, Lieferungen und Leistungen von Schulthess Engineering erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, welche mit Bestellung der Ware oder Leistungen als akzeptiert gelten und Vertragsbestandteil werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn sie von den Vertragsparteien schriftlich festgehalten werden.
  • Angebot und Vertragsabschluss
    In der Präsentation von Waren und Dienstleistungen sowie der Bezeichnung der entsprechenden Preise durch Schulthess Engineering u.a. in Preislisten und Inseraten liegt keine Offerte vor. Erst die Bestellung des Kunden stellt eine Offerte im Rechtssinne dar. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Bestellung durch die Schulthess Engineering zustande.
    Überschreitet ein Kunde durch eine Bestellung seine Kreditlimite, ist Schulthess Engineering von ihrer Leistungsverpflichtung entbunden.
  • Preise
    Massgebend sind grundsätzlich die in der Auftragsbestätigung von Schulthess Engineering genannten Preise. Diese werden für Lagerware im Zeitpunkt des Bestellungseinganges fixiert. Bestehen allerdings Lieferengpässe oder ist die Ware von Schulthess Engineering zu besorgen, gilt der Tagespreis am Liefertag.
    In den Auftragsbestätigungen enthaltenen Preisen ist die Mehrwertsteuer (derzeit 8.0%) inbegriffen. Separat verrechnet werden die Transportkosten.
  • Liefer- und Leistungszeit
    Schulthess Engineering ist berechtigt, Liefertermine und -fristen einseitig zu verlängern, sofern die Vertragsparteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und -termine durch Schulthess Engineering steht mit anderen Worten unter dem Vorbehalt, dass die Schulthess Engineering ihrerseits durch Zulieferanten und Hersteller richtig und rechtzeitig beliefert worden ist.
  • Annahmeverzug
    Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme einer Lieferung verweigert, kann Schulthess Engineering vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Schulthess Engineering ist berechtigt, als Schadensersatz entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens zu fordern.
  • Gefahrenübergang
    Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls sich der Versand ohne Verschulden von Schulthess Engineering verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Tragung der Transportkosten durch Schulthess Engineering hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
  • Zahlung
    Je nach Vereinbarung hat Barzahlung oder Vorauskassa zu erfolgen oder sind Rechnungen innert 10 Tagen rein netto zahlbar. Die Lieferung erfolgt stets auf Kosten des Käufers per Paketpost, Spedition oder Fahrzeug von Schulthess Engineering. Andere Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Eine Zahlung des Kunden gilt als erfolgt, wenn Schulthess Engineering über den fraglichen Betrag verfügen kann. Checks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer erfolgreichen Einlösung als Zahlung. Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, schuldet er ab Verzugszeitpunkt Verzugszins in Höhe von 10%. Während der Verzugsdauer ist Schulthess Engineering berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadenersatz aus dem Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, hält er sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ein oder werden Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigung des Kunden zu mindern (insbesondere bei Zahlungseinstellung, Hängigkeit eines Nachlass- oder Konkursverfahrens), ist Schulthess Engineering berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Leistung von Sicherheiten ausführen.
  • Gewährleistung
    Der Käufer hat die Ware bei Erhalt zu prüfen und allfällige Fehllieferungen, Beschädigungen oder Verluste auf dem Lieferschein zu vermerken. Tut er es nicht, gilt die Lieferung als vorbehaltlos angenommen. Bei sofortiger Prüfung der Ware nicht erkennbare Mängel sind innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung der Schulthess Engineering und dem Frachtführer schriftlich anzuzeigen. Schulthess Engineering leistet Gewährleistung im Umfange der Garantiebedingungen der Hersteller/Lieferanten von Schulthess Engineering. Schulthess Engineering ist in keinem Fall verpflichtet, darüber hinausgehende Garantien zu leisten oder für entstandene Schäden aufzukommen.
    Die Gewährleistung beträgt, unter Vorbehalt anderweitiger schriftlicher Vereinbarung, maximal 1 Jahr und beginnt ab Lieferdatum. Gewährleistungsansprüche entfallen insbesondere, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, welche nicht Originalspezifikationen entsprechen, und wenn der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Jegliche Gewährleistungspflicht entfällt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist.
    In unwesentlichen Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware liegt im Übrigen kein Mangel, welcher Gewährleistungsrechte auslösen könnte.
    Jegliche Gewährleistung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.
    Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden von Schulthess Engineering zu und sind nicht abtretbar.
  • Haftungsbeschränkung
    Jegliche Schadensersatzansprüche sowohl gegen Schulthess Engineering als auch gegen Erfüllungs- bzw. Errichtungsgehilfen derselben sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden u.a. aus der Verwendung der gelieferten Produkte wird jegliche Haftung abgelehnt.
  • Urheberrechte/Software-Gewährleistung
    Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum eigenem Gebrauch überlassen. Er darf die Software weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.
  • Datenschutz
    Schulthess Engineering ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten des Kunden, stammen sie von diesem selbst oder von Dritten, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.
  • Retouren
    Rücksendungen zur Gutschrift sind nur innert drei Tagen in der Originalverpackung und bei unbeschädigter Ware möglich. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist nicht möglich; es erfolgt eine blosse Gutschrift.
    Bei Falschbestellungen wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 40.00 erhoben.
  • Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Schulthess Engineering. Diese ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt am Wohnort des Käufers beim vom Betreibungsbeamten geführten Register eintragen zu lassen.
  • Gerichtsstand und anwendbares Recht für allfällige Streitigkeiten zwischen Schulthess Engineering und dem Kunden gilt ausschliesslich am Sitz von Schulthess Engineering. Anwendbar ist Schweizerisches Recht.
Lenzburg, 1. Oktober 2000
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